Mastschilder bestimmen das Verhalten bei Haltzeigenden oder Gestörten Hauptsignalen.
Wenn das Signal ein weiß – rot – weißes Mastschild besitzt, darf ein Zug wenn das Hauptsignal Halt Zeigt oder Gestört ist, nur auf Befehl, Ersatzsignal, Vorsichtsignal, Gegengleisfahrt-Ersatzsignal oder Zs12 vorbeifahren.
weiß-gelb-weiß-gelb-weißes Mastschild, meist an Selbstblocksignal, wo keine Gefahrenstelle (Flankenfahrt oder BÜ folgen kann). Wenn sie vor einem solchen Signal stehen und es nicht möglich ist, den Fahrdienstleiter (Fdl) zu verständigen dürfen sie ohne Zustimmung des Fdl über dieses Signal fahren, die weiterfahrt folgt „auf Sicht“.